Vereinbarung über die getrennte Verantwortlichkeit 

zwischen 

SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Borsigstraße 26
65205 Wiesbaden

- Verantwortlicher A -

und

Personaldienstleister / Personalberater / Head Hunter 

- Verantwortlicher B -


1. Aufführen der konkreten Tätigkeiten 

(1) Zwischen den Parteien besteht ein Vertragsverhältnis („Hauptvertrag“), welches die Zusammenarbeit in der Personalakquise durch die eigenständigen Verantwortlichen (A) und (B) festlegt.
(2) Partei B übermittelt Partei A Bewerberdaten über das Jobportal von Partei A. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie als eigenständige Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO handeln.

 

2. Nennung der allgemeinen Pflichten 

(1) Die Parteien sind im Rahmen der Zusammenarbeit für die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, sowie für die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
(2) Partei B hat sicherzustellen, dass eine geeignete Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Partei A vorliegt.
(3) Die Daten dürfen lediglich an die für die Verarbeitung vorgesehenen Kanäle/Empfänger bei Partei A übermittelt werden. Folgende Kanäle/Empfänger dürfen personenbezogene Daten im Recruitingprozess erhalten:
  • Bewerbermanagement
  • Führungskräfte
  • Fachbereichsleitung
  • Empfang
  • Assistenz
(4) Es ist sicherzustellen, dass die Parteien die Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO einhalten.
(5) Die Partien haben geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. Art. 24 Abs. 1 DSGVO & Art. 32 Abs. 1 DSGVO umzusetzen.
(6) Beide Vertragsparteien haben sich gegenseitig unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung oder Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrags oder des anwendbaren Datenschutzrechts (insbesondere der DSGVO) festgestellt werden.

 

3. Aufführen der Daten, die übermittelt werden sollen 

Folgende Daten sind an Partei A zu übermitteln:
  • Kontaktdaten des Personalvermittlers: Name, Vorname, geschäftliche E-Mail-Adresse, geschäftliche Telefonnummer
  • Bewerberdaten: Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Lebenslauf, Zeugnisse …
 

4. Haftung 

(1) Die Parteien haften gegenüber betroffenen Personen nach den gesetzlichen Vorschriften.
 

5. Schlussbestimmungen 

(1) Für die Laufzeit und Beendigung des Vertrages gelten die Regelungen des Hauptvertrages. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen dieses Vertrags vor. 
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht einschließlich der DSGVO.