Neue gesetzliche Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit betreffen ab 2025 viele private Unternehmen

Während Bundesbehörden und öffentliche Körperschaften bereits seit einiger Zeit verpflichtet sind, ihr digitales Angebot barrierefrei zu gestalten, erweitert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) diese Anforderungen nun auch auf zahlreiche private Unternehmen und Dienstleistungen.

Diese Verpflichtungen, die auf der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) basieren, umfassen verschiedene Branchen wie Online-Handel, Betriebssysteme, Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikation, Zugang zu audiovisuellen Medien, E-Books und Personenverkehrsdienste.

Handeln Sie jetzt und setzen sich noch heute mit diesem Thema auseinander, denn ab dem 28.06.2025 greifen diese gesetzlichen Verpflichtungen. Lassen Sie Ihre digitalen Angebote analysieren, schulen Sie Ihre Entwickler-Teams, planen entsprechende Maßnahmen und implementieren Sie Lösungen, um rechtzeitig konform zu sein.

Ziele des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist „die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen“ (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Dabei sollen für das alltägliche Leben relevante digitale Touchpoints, z.B. Bank- oder Ticketautomaten aber auch Angebote im Web (siehe unten) von den jeweiligen privaten Betreibern barrierefrei angeboten werden.

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Ist mein Angebot von der Gesetzesänderung betroffen?

Öffentlicher Sektor

Ja, sowohl Bundes- und Landesbehörden als auch Kommunen

Privater Sektor

Ja, ab dem 28.06.2025, wenn:

  • sich das Angebot an Endkunden richtet (B2C)
  • Im Betrieb mehr als 10 Mitarbeitende arbeiten.
  • ODER der Jahresumsatz bei mehr als 2 Millionen Euro liegt.
  • UND eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr erbracht wird.
  • UND sich das Angebot an Endverbrauchende richtet.

Was muss erfüllt sein?

Öffentlicher Sektor

  • Die EN 301 519 muss erfüllt sein.
  • Der Stand der Technik muss beachtet sein.
  • Das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit muss erfüllt sein.
  • Wichtige Informationen müssen in leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung stehen.
  • Nutzende müssen die Möglichkeit haben, Mängel der Barrierefreiheit zu melden.
  • Eine jährliche Überprüfung der Barrierefreiheit mit Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“.

Privater Sektor

  • Die EN 301 549 muss erfüllt sein.
  • Der Stand der Technik muss beachtet sein.
  • Das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit muss erfüllt sein.

Wer profitiert von barrierefreien digitalen Angeboten?

 

In Deutschland leben 7,9 Millionen Menschen mit Behinderung. 97% dieser Menschen haben ihre Behinderung im Laufe ihres Lebens erworben, sind also ohne Behinderung geboren. Eine Behinderung kann jeden und jede treffen. Sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall oder schlicht das Älterwerden.

Menschen mit Behinderung profitieren ganz besonders von barrierefreien digitalen Angeboten, weil ihnen diese erlauben am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Aber Einschränkungen können auch temporär oder situativ auftreten: Ein gebrochener Arm kann bedeuten, dass jemand die Maus zeitweise nicht mehr nutzen kann. Sonneneinstrahlung auf dem Display kann die Nutzung digitaler Angebote in bestimmten Situationen verhindern. Einschränkungen bei der Nutzung digitaler Angebote haben wir alle immer wieder und so profitieren wir alle immer von barrierefreien digitalen Angeboten.

Selbst, wenn keine Einschränkungen vorliegen, verbessert eine barrierefreie Gestaltung und Umsetzung eines digitalen Angebots das Nutzererlebnis: Inhalte sind klarer strukturiert und einfacher und schneller zu erfassen, wenn sie barrierefrei sind; die Nutzung der Tastatur kann bei komplexen Anwendungen sogar ein kleiner Performance-Boost sein.

Darum SVA

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Wir bieten eine kostenlose Sichtung und erste Beurteilung Ihrer Seite oder Anwendung an.

  • Expertise und Erfahrung: Mit jahrelanger Erfahrung in der Gestaltung und Umsetzung barrierefreier Webseiten und Anwendungen bieten wir fundiertes Fachwissen in verschiedenen Branchen wie dem öffentlichen Dienst, dem Finanzsektor und der Automotive-Branche.

  • Ganzheitlicher Ansatz: Wir integrieren und optimieren alle Aspekte Ihrer digitalen Präsenz für maximale Wirksamkeit und Benutzerzufriedenheit.

Barrierefreiheit - Entscheidungsbaum

Barrierefreiheit Entscheidungsbaum

Unser Angebot für Sie

  1. Kostenlose Sichtung und erste Beurteilung Ihrer Seite(n) / Anwendunge(n)

  2.  Angebot (+ Durchführung bei Beauftragung) Barrierefreiheitsaudit nach EN 301 549
    Kosten stellen sich aus der Komplexität der zu testenden Seiten sowie der Anzahl der zu testenden Seiten zusammen.
    Die Komplexität unterteilt sich in 4 Stufen
    Stufe 1:  einfaches HTML
    Stufe 2: Umfangreiche Seiten, Seiten mit dynamischen Inhaltselementen
    Stufe 3: Umfangreiche oder komplexe Seiten, Seiten mit verschiedenartigen dynamischen Inhaltselementen
    Stufe 4: komplexe Seiten / Anwendungen mit mehrstufigen Prozessen oder Seiten mit sehr umfangreichen und vielen dynamischen Inhalten

  3.  Angebot (+ Durchführung bei Beauftragung) zur Korrektur der Befunde

Die einzelnen Pakete können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.

Barrierefreiheitsaudit nach EN 301 549

Das Barrierefreiheitsaudit nach EN 301 549 dient dazu, die Barrierefreiheit von Websites zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen. Das Ergebnis des Tests zeigt, ob die Website für Menschen mit verschiedenen Arten von Einschränkungen zugänglich ist, indem es potenzielle Barrieren identifiziert und Verbesserungsvorschläge liefert. Ein positives Ergebnis bedeutet, dass die Website barrierefrei ist und allen Nutzern ein gleichberechtigter Zugang zu den Inhalten ermöglicht.

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Oliver Schwamb
Oliver Schwamb
Senior Consultant